Glossar
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Letzte Aktualisierung: 17.08.2016
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Glossar - Wissenswertes
Definition von Abwasser
Die Definition von Abwasser ist nicht einheitlich und führt immer wieder zu
Verwirrungen. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (Deutschland) definiert den
Begriff gar nicht, im Abwasserabgabengesetz wird "Abwasser"
definiert als das
...durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen
Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit
zusammen abfließende Wasser, sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich
von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser
(Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum
Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten
Flüssigkeiten.
In Österreich werden die abwasserrechtlichen Belange im Wasserrechtsgesetz,
den Emissionsverordnungen und den Kanalanschlussgesetzen der Bundesländer
behandelt. Die österreichischen Gesetze sind unter
http://www.ris.bka.gv.at/ abrufbar.
Abwasser ist der Oberbegriff für mehrere Wasserarten: Trockenwetterabfluss
und Niederschlagsabfluss. Der Trockenwetterabfluss wiederum besteht aus
Schmutzwasser und Fremdwasser.
Trockenwetterabfluss
Schmutzwasser
ist häusliches Abwasser aus Toiletten (Fäkal- oder Schwarzwasser),
Sanitäreinrichtungen, Küchen und Waschmaschinen (Wasch- oder Grauwasser)
und Abwasser aus Betrieben, die in die öffentliche Kanalisation ableiten
(gewerbliches oder industrielles Abwasser).
Industrieabwasser
weist meist besondere und starke Verschmutzungen auf, weshalb es oft in
industrieeigenen Anlagen behandelt wird, bevor es entweder in die
öffentliche Kanalisation (Indirekteinleitung, Vermischung) oder in ein
Gewässer (Direkteinleitung) abgeleitet wird.
Fremdwasser
ist das zusammen mit dem Schmutzwasser bei Trockenwetter abfließende
unverschmutzte Wasser, das eigentlich nicht in die Kanalisation gelangen
soll (Grundwasser, Dränwasser).
Regenwetterabfluss
Bei Regenwetter fließt außer dem oben aufgeführten Trockenwetterabfluss
auch
Regenwasser (Niederschlagswasser)
ab, das in die Kanalisation eingeleitet wird. Da Regen aus der Atmosphäre
Staub, Ruß, Pollen und Gase löst und von Dächern, befestigten und
landwirtschaftlichen Flächen den vorhandenen Staub und Schadstoffe mitschwemmt,
können Niederschlagsabflüsse manchmal sehr schadstoffhaltig sein und müssen
behandelt werden. Man unterscheidet daher zwischen behandlungsbedürftigem
Regenwasser, das in Regenklärbecken oder in Kläranlagen abgeleitet werden
muss und nicht behandlungsbedürftigem Regenwasser, das ortsnah in ein
Gewässer eingeleitet oder vor Ort versickert werden kann.
Mischwasser
hier fließen Schmutz- und Regenwasser gemeinsam in einer Rohrleitung ab.
Inhaltsstoffe
Schmutzstoffe im Abwasser liegen in gelöster und ungelöster Form, sowie als
organische Verbindungen (Fette, Eiweiße, Kohlenhydrate) vor. Man
unterscheidet die Abwasserinhaltsstoffe in -
Zehrstoffe
z.B. Harnsäure oder Glukose sind biologisch abbaubar und führen bei
anaeroben Abbauprozessen zu Geruchsbelästigungen. Die durch diese Stoffe
ausgelöste Sauerstoffzehrung kann darüber hinaus zu reduzierten
Sauerstoffgehalten in den Gewässern und dadurch beispielsweise zu
Fischsterben führen. (Eutrophierung)
Nährstoffe
wie etwa Stickstoff- und Phosphorverbindungen, die zur Eutrophierung
insbesondere stehender Gewässer führen und auch für verstärktes
Algenwachstum in Meeren z.B. in Nord- und Ostsee verantwortlich sind.
Schadstoffe
wie etwa Gifte, Schwermetalle, synthetische organische Substanzen,
Bakterien, Pilze, oder Viren, die zu Erkrankungen führen können.
Störstoffe
wie etwa Salze, Fette, Öle, Tone, Sand
Abwasserbehandlung
Ziel der Abwasserbehandlung ist eine Beseitigung der Abwasserinhaltsstoffe
und eine Wiederherstellung der natürlichen Wasserqualität. Nach §7a des
Wasserhaushaltsgesetzes muss Abwasser nach dem Stand der Technik behandelt
werden. Die Mindestanforderungen werden konkret für bestimmte
Industriebranchen in der Abwasserverordnung genannt. Die Abwasserbehandlung
geschieht in Abwasserreinigungsanlagen.
Man unterscheidet dabei mechanische/physikalische, biologische und
chemische Reinigungsverfahren, die in der Regel in Kläranlagen in
entsprechenden Reinigungsstufen angewandt werden.
Neben der Behandlung in technischen Kläranlagen kann Abwasser unter
gewissen Umständen auch auf Rieselfeldern versickert werden, in Mulden
abgesetzt, oder in Abwasserteiche sowie Pflanzenkläranlagen eingeleitet
werden.
Die Behandlung von Abwässern außerhalb des Kanaleinzugsgebietes findet in
Kleinkläranlagen statt. Unterschieden wird hierbei zwischen veralteten
Systemen ohne Abwasserbelüftung (DIN 4261 Teil 1) und den heute geforderten
Kleinkläranlagen mit belüfteter Reinigungsstufe (DIN 4261 Teil 2).
Wird das Abwasser nicht an der Anfallstelle behandelt, wird es mittels
Abwasserpumpwerk und Druckleitungen (der Topografie folgend) in den
nächstgelegenen Kanal, ein anderes Abwasserpumpwerk oder eine Kläranlage
gefördert, wo es der Reinigung zugeführt wird.
Auf dem Weg vom (Indirekt-)Einleiter zur Abwasserreinigungsanlage finden
Prozesse statt, die das Abwasser verändern. Es kann damit zur Bildung von
Geruchs- und Gefahrstoffen (z.B. das toxische Schwefelwasserstoff
(H2S)) kommen, was nicht nur negative Auswirkungen auf den
Abwasserreinigungsprozess hat, sondern größtenteils Ursache für
Geruchsbelästigungen (wie faule Eier), Gefahren für Menschen
(H2S ist ein sehr starkes Nervengas, das selbst in geringsten
Konzentrationen tötlich wirkt (bei 1000ppm Tod in wenigen Augenblicken
(www.Schwefelwasserstoff.de)!) und die Zerstörung der Abwasserbauwerke und
-einrichtungen ist.
Durch gezielte Maßnahmen, wie z.B. durch eine Abwasserbehandlung in
Entwässerungsanlagen bzw. einem Abwasserpumpwerk, können diese Prozesse
eingedämmt und/oder beherrscht werden.
Organisation der Abwasserentsorgung
Für Deutschland gilt:
Die Entsorgungspflicht ist in Bundesgesetzen nicht geregelt. In §18a des
Wasserhaushaltsgesetzes werden die Länder verpflichtet, Körperschaften des
öffentlichen Rechts als Abwasserbeseitigungspflichtige zu bestimmen. In den
Landeswassergesetzen sind dazu in der Regel die Gemeinden verantwortlich
gemacht, in deren Gebiet das Abwasser anfällt. Kleinere kommunale
Gebietskörperschaften (Städte und Gemeinden) sind häufig zu sog.
Abwasserzweckverbänden (siehe Zweckverband) zusammengefasst.
Für Österreich gilt:
Die Errichtung und Erhaltung im Betrieb von Abwasserentsorgungsanlagen
erfolgt durch Einzelpersonen, Betriebe und Unternehmungen,
Wassergenossenschaften, Kommunen sowie Wasserverbände.
Wasserverbrauch
Der private Wasserverbrauch ist in den letzten Jahren gesunken. Der geringe
Wasserstand in der Kanalisation erhöht die Kosten für die Wartung. Nach
Angaben der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und
Abfall (DWA) sank der durchschnittliche Bedarf pro Tag und Person von
147 Liter 1990 auf 127 Liter im Jahr 2004. Diese Werte werden teilweise
dramatisch unterschritten; in z.B. Sachsen lag der Durchschnittsverbrauch
im Jahr 2005 bei nur 88 Liter pro Tag und Person.
Der Wasserverbrauch wird in absehbarer Zeit weiterhin zurück gehen, weil
z.B. steigende Energiekosten, sowie zwangsläufig steigende Gebühren durch
den rückläufigen Wasserverbrauch selbst, Kostenverschiebungen und damit
Gebührenerhöhungen mit sich bringen werden. Weiterhin ist die demografische
Entwicklung in Deutschland dahingehend absehbar, dass ein allgemeiner
Rückgang der Abwasser(indirekt-)einleitungen geschieht. Für Gebiete, wie
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen belegen offizielle
Demografiegutachten, dass in den nächsten 15 Jahren mit einem Rückgang der
Bevölkerungszahlen von bis zu 20% auszugehen ist.
Der großflächig zurückgehende Wasserverbrauch hat, außer einem positiven
Aspekt des Schutzes der Ressource Trinkwasser, viele negative Einflüsse auf
die Funktion der Entwässerungseinrichtungen, Abwasserpumpwerken und
Abwasserreinigungsanlagen, auf den damit notwendig werdenden Wartungs- und
Abwasserhandlungsaufwand und somit schließlich auf die zukünftige
Kostenentwicklung.
Begründet ist dies damit, dass Abwasseranlagen auf Eckparameter, wie z.B.
ganz grundlegend auf dem Wasserverbrauch von 130 - 150 Liter pro Tag
dimensioniert und konstruktiv gestaltet werden. Eine wesentliche
Unterschreitung der Eckparameter führt u.a. zu vermehrten Ablagerungen im
Kanal und einer Verlängerung der Fließzeit zur Abwasserreinigungsanlage mit
vielen nagativen Folgen, wie z.B. der Sulfidbildung in Abwasseranlagen.
Die Auswirkungen sind z.B. veränderte Abwasserparameter, erhöhter Aufwand
für die Abwassereinigung, Geruchsbelästigungen, biogene Korrosion und
schließlich ein erhöhter Sanierungsbedarf in verkürzten Zeiten.
Privatpersonen die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, müssen das
anfallende Abwasser entweder abfahren lassen oder über eine Kleinkläranlage
reinigen und dann verrieseln oder per Abwasserpumpwerk ableiten. In diesem
Fall überträgt die zuständige Wasserbehörde die Pflicht zur
Abwasserbeseitigung auf den Grundstückseigentümer. Welche Kleinkläranlagen
als Stand der Technik zugelassen sind, legen die Wasserbehörden oder
Abwasserrahmenpläne fest - auf jeden Fall entsprechen dieser Vorgabe alle
Anlagen, die eine sogenannte "Bauaufsichtliche Zulassung"
aufweisen.
Solche Kleinkläranlagen wurden auf einem offiziellen Prüffeld getestet und
können die gesetzlichen Anforderungen an den Kläranlagenablauf,
üblicherweise einen chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) unter 150 sowie einen
biochemischen Sauerstoffbedarf innerhalb von 5 Tagen (BSB5) unter 40 mg/l
zuverlässig garantieren. Bewährt haben sich z.B. Anlagen nach dem SBR-
(Sequencing Batch Reactor) oder Festbettverfahren, Tropfkörper, sowie
naturnahe Reinigungsverfahren, wie Pflanzenkläranlagen oder Abwasserteiche.
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