Glossar
IWC-Umwelttechnik GmbH
Meisterbetrieb
Herbert Werlberger
Nagelspitzstrasse 6
83727 Schliersee
Tel. +49(0)80 26 - 92 060 -64
Fax -65
mobil +49 (0)172 - 99 6 99 77
info(at)iwc-umwelttechnik.de
www.iwc-umwelttechnik.de
Impressum
Letzte Aktualisierung: 17.08.2016
|
Glossar - Kanalisation
Kanalisation
Unter Kanalisation versteht man Anlagen zur geordneten Ableitung von
Abwässern, also Schmutzwässern, Niederschlagsabflüssen und Schmelzwässern.
Sie bestehen vor allem aus Kanalnetzen (in Norddeutschland werden diese oft
Siele genannt) zur Siedlungsentwässerung und zugehörigen Sammel- und
Reinigungsanlagen. Die Abwässer werden durch die Kanalisation gesammelt und
zu Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen) transportiert oder in Gewässer
eingeleitet.
Entwässerungsverfahren
Die Abwässer, die von der Kanalisation erfasst werden, sind heute die
Siedlungsabwässer von Haushalten und Kleingewerbe und zum großen Teil die
Niederschlagsabwässer, die von Dachflächen und versiegelten Oberflächen
abgeleitet werden. Zum Teil gelangen auch Industrieabwässer in die
Kanalisation. Wegen der oft sehr speziellen Verunreinigung durch Mineralöle,
Salze oder andere Chemikalien ergeben sich meistens besondere
Reinigungsanforderungen.
Industrieabwässer werden deshalb vielfach in firmeneigenen Anlagen
vorgeklärt, bevor sie in größere (öffentliche) Systeme eingeleitet werden.
Bestanden in Deutschland und Österreich noch bis in die 1960er Jahre hinein
(in den ländlichen Gebieten bis in die 1990er Jahre) viele Hausfäkalkanäle
aus Senkgruben und Sickergruben, so wurde in den letzten Jahrzehnten von den
Kommunen viel investiert, um diese Hausanlagen in Ortskanalisationen
zusammenzufassen und die Abwässer Kläranlagen zuzuleiten. Das öffentliche
Kanalnetz besteht aus Kanälen, Schächten, Sonderbauwerken
(Regenüberlaufbecken, Pumpstationen, Kurvenbauwerken, Auslässen usw.) sowie,
satzungsabhängig, Anschlussleitungen bis zu Grundstücksgrenzen bzw.
Revisionsschächten.
Typen nach Abfluss
Nach dem Abfluss unterscheidet man folgende Entwässerungssysteme:
Mischsystem (Mischkanalisation)
Haus-, Industrie und Niederschlagsabwässer werden gemeinsam abgeführt.
Modifizierte Mischkanalisation
Schmutzwässer sowie behandlungsbedürftige Niederschlagsabwässer werden
zusammen abgeführt. Nicht behandlungsbedürftige Niederschlagsabwässer werden
vor Ort versickert.
Trennsystem (Trennkanalisation)
Schmutzwässer werden in einem Kanal abgeführt, Niederschlagsabwässer in einem
separaten Kanal. Wegen der in der Regel geringen Schmutzfracht von
Regenwässern werden diese meistens direkt in Gewässer eingeleitet und nicht
in Kläranlagen behandelt.
Erweiterte Trennkanalisation
Schmutzwässer und behandlungsbedürftige Niederschlagsabwässer werden in
separaten Kanälen abgeleitet. Nicht behandlungsbedürftige
Niederschlagsabwässer werden vor Ort versickert.
Sonderverfahren
Bei abgelegenen Gebäuden oder Siedlungen können, abhängig von
Abwasseraufkommen und -beschaffenheit, auch Druck- oder
Vakuumentwässerungsverfahren und Speicherung in abflusslosen Sammelgruben mit
Entsorgung durch Fahrzeuge zur Entsorgung der Abwässer verwendet werden.
Auch bei der örtlichen Abwasserreinigung durch Kleinkläranlagen (Tropfkörper,
Belebtschlammverfahren, Pflanzenkläranlagen und Rieselfelder
(Abwasserverrieselung)) sind Zuleitungskanäle erforderlich.
In Deutschland überwiegt bis heute die Mischkanalisation, mit der etwa 60 %
der Siedlungsgebiete aller Einwohner entwässert werden. Beim Neubau von
Anlagen wird vor allem in Wohngebieten die Trennkanalisation
verwandt. Auch wandelte sich die Entwässerungskonzeption in den letzten
Jahren. Von der ableitungsorientierten Sicht und im Sinne einer
wirtschaftlichen und ökologischen Sichtweise gewinnt die dezentrale
Regenwasserversickerung vor Ort zunehmend an Bedeutung.
Typen nach Größe
Nach der Größe unterscheidet man:
Hauskanalisation
Rohrdurchmesser DN 100 (10 cm) bis DN 200 (20 cm)
Zu ihr gehören Ausgüsse, Toiletten, Dachentlüftungen und hausinterne Gullis
(die Entwässerungsgegenstände). Die Hauskanalisation wird in das öffentliche
Kanalnetz entsorgt oder mündet in Abwasserreinigungsanlagen beziehungsweise
abflusslosen Sammelgruben in der unmittelbaren Nähe des zu entwässernden
Objektes. Die Entwässerungsgegenstände eines Hauses werden über
Geruchsverschlüsse (z.B. Siphon) angeschlossen und zu den Fallrohren
entwässert. Die Fallrohre münden in den Grundkanal, der das Abwasser zum
Hausanschlussschacht leitet. Eventuell ist eine Abwasserhebeanlage für
tiefliegende Geschosse erforderlich. Um Schäden durch Rückstau aus dem
Kanalnetz und daraus resultierende Überflutungen zu vermeiden, sollten alle
Entwässerungsgegenstände über der Rückstauebene (zumeist die
Strassenoberkante, da bei Überlastung der Ortskanalisation das Abwasser über
die Schächte austritt und daher der Wasserspiegel im Ortskanal nur bis dort
ansteigen kann) angeordnet sein. Rückstausicherungen sind für
Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene vorzusehen, sind jedoch
nicht völlig zuverlässig, wenn diese nicht den einschlägigen Normen
entsprechen. Da im Gebäude die Entwässerung nach dem Trennsystem zu erfolgen
hat, darf die Fallleitung der Dachrinnen nicht auf die Grundleitung
geschlossen werden. Dieses geschieht am besten im Revisionsschacht. Die
Fallrohre sind über Dach zu entlüften, um ein Leersaugen von
Geruchsverschlüssen zu verhindern sowie eine Abführung der Gerüche aus dem
Kanalnetz zu ermöglichen. Aus diesem Grund sollten auch in Grundkanälen
keine Geruchsverschlüsse vorgesehen sein.
Beim Hausanschlussschacht bzw. im Entwässerungsnetz sollten
Reinigungsöffnungen angeordnet werden. Als Material der Hauskanalisation
wird zumeist Kunststoff, Grauguss oder Steinzeug eingesetzt. Die Materialwahl
richtet sich nach der Aggressivität des Abwassers, dem Rohrdurchmesser, der
Verarbeitung und den Kosten.
Ortskanalisation
Rohrdurchmesser DN 250 (25 cm) bis DN 800 (80 cm)
Zu dieser gehören die Anschlusskanäle, die in Straßenkanäle münden, die zu
Neben- und Hauptsammlern zusammengeführt werden. Die Hauptsammler leiten die
Abwässer einer Kläranlage zu. Neben dem Leitungsnetz gibt es Speicherbecken
sowie Regenüberläufe und Regenbecken, die direkt in Vorfluter münden. Sind
(vor allem im ländlichen Bereich) längere Strecken zu überwinden, werden oft
Pumpwerke angeordnet, um die Rohrquerschnitte kleiner halten und
Höhenunterschiede überwinden zu können.
Kanäle
Üblicherweise weisen Abwasserkanäle ein Gefälle von 0,1 bis 2 % auf und eine
Nennweite zwischen 200 mm (bzw. DN 250 nach den neueren technischen Regeln)
und z. T. mehreren Metern auf. Die Kanäle sind in der Regel als so genannte
Freispiegelleitungen ausgeführt, d.h. der Wasserstand im Rohr liegt unter
dem Rohrscheitel; die Kanäle sind nur in Ausnahmefällen komplett mit
Abwässern gefüllt (z.B. bei starken Regenereignissen bei Misch- oder
Regenwasserkanalisation). In Sonderfällen (geringes Gefälle im Einzugsgebiet
oder Transportleitungen) werden Unterdrucksysteme oder Druckleitungen
verwendet. Ist das Rohrgefälle zu gering oder es sind Steigungen zu
überwinden, müssen zusätzliche Pumpenanlagen vorgesehen werden. Zwischen
längeren Rohrabschnitten liegen Kontrollschächte. Die Leitungen haben im
Vergleich zu Trinkwasserleitungen große Querschnitte. Hauptabwassersammler
in Ballungsräumen können begeh- und teilweise sogar mit Booten befahrbar
(z.B. das Geest-Stammsiel bei den Hamburger Landungsbrücken) ausgeführt sein.
Für entlegene Ansiedlungen (z.B. abgelegene Gehöfte, Wochenendhaussiedlungen)
werden in Ausnahmefällen auch Druck- oder Vakuumentwässerungen, oder um lange
Kanäle zu vermeiden, dezentrale Kleinkläranlagen angewandt.
Kanäle werden heute in den verschiedensten Materialien wie Faserbeton,
Steinzeug, Kunststoff oder Beton ausgeführt. Früher wurden Kanäle häufig aus
Ziegeln aufgemauert oder in Keramikrohren ausgeführt. Faserbeton ist im
heutigen Kanalbau nicht mehr üblich.
Organisation und Kosten
Deutschland
Der Bau und die Unterhaltung der öffentlichen Kanalisation und der
öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen) obliegen dem
"Abwasserbeseitigungspflichtigen", im Regelfalle der jeweiligen
Kommune. Diese kann die Abwasserbeseitigungspflicht einem Dritten, z.B.
einem Abwasserzweckverband übertragen.
Für Neuanschlüsse an eine öffentliche Kanalisation kann je nach
Abwassersatzung ein Anschlussbeitrag zu entrichten sein. Die
Benutzungsgebühren werden bei Anschluss an ein zentrales Abwassernetz
meistens nach dem Trinkwasserverbrauch abgerechnet. Bei dezentralem
Anschluss (Kleinkläranlage) wird gemäß der abgefahrenen Fäkalschlammmenge
abgerechnet.
Frankreich, Paris
Der Bau der Pariser Kanalisation nach 1850 vor, allem durch/unter G. E. Baron
Haussmann, war ein Meilenstein in der Geschichte der Stadt. Das ganze System
erstreckt sich über 2.100 km (das Metro-Netz hat nur eine Länge von 300 km).
Es entstand ein doppeltes Wassernetz unter der Erdoberfläche mit Leitungen
für Frisch- und Abwasser. Zahlreiche, unterschiedlich große Reservoirs wurden
unterirdisch mitten in der Stadt zur Regulierung des Wasserstandes gebaut.
Ein hygienisches Problem waren die vielen, immer wieder überfluteten
Friedhöfe in der Stadt, die in die Katakomben "verlegt" wurden.
Österreich
Die Errichtung, Erhaltung und Betrieb von Abwasserbeseitigungsanlagen erfolgt
durch Einzelpersonen, Betriebe und Unternehmungen, Wassergenossenschaften,
Kommunen und Wasserverbände.
Die Verrechnung der Kanalisationskosten ist in Österreich Gemeindesache.
Grundsätzlich gibt es für die laufenden Gebühren der Abwasserkanalisation
zwei Verrechnungsmodelle:
nach der Fläche der angeschlossenen Gebäudegeschoße (mehr im ländl. Raum)
nach dem Wasserverbrauch aus der Trinkwasserleitung (siehe Trinkwasser und
Wasserverteilungssystem, dieser Verteilungsschlüssel wird vermehrt im
städtischen Bereich angewandt).
Außerdem sind beim Neuanschluss Anschlussgebühren zu entrichten.
Wasserdruckprüfung
Mit der Wasserdruckprüfung nach DIN EN 1610 können
Abwasserkanäle auf Dichtheit geprüft werden. Dazu werden alle Öffnungen des
zu prüfenden Kanalabschnittes verschlossen und luftfrei mit Wasser gefüllt.
Der erforderliche Prüfdruck wird mit Hilfe einer in der Kanalsohle
installierten Druckmessung eingestellt und nach einer Wartezeit von
üblicherweise einer Stunde (zur Wassersättigung der Rohrwand bei
Zementwerkstoffen), kann mit der Prüfung begonnen werden. Der Prüfdruck
entspricht dem Wasserdruck, der sich durch die Wassersäule im Schacht bis
zur Schachtoberkante ergibt. Er sollte mindestens 0,1 bar und maximal 0,5
bar am Rohrscheitel betragen. Der Prüfabschnitt ist dicht, wenn die
innerhalb einer halben Stunde gemessene Wasserzugabe, die erforderlich ist,
um den Prüfdruck zu erhalten, die festgelegten Werte nicht überschreitet!
0,15 l/m2 Rohrwandfläche für Rohrleitungen
0,20 l/m2 Rohrwandfläche für Rohrleitungen mit Schächten
0,40 l/m2 Rohrwandfläche für Schächte
Die wiederkehrende Dichtheitsprüfung alter Kanäle wird mit geringeren
Prüfdrücken durchgeführt (um 0,05 bar). Der maximale Prüfdruck soll nicht
mehr als 5 Meter Wassersäule betragen. Die zulässigen Wasserverluste
entsprechen dem ATV-Merkblatt M143 Teil 6
nach oben
|