Unsere Firma
IWC-Umwelttechnik GmbH
Meisterbetrieb
Herbert Werlberger
Nagelspitzstrasse 6
83727 Schliersee
Tel. +49(0)80 26 - 92 060 -64
Fax -65
mobil +49 (0)172 - 99 6 99 77
info(at)iwc-umwelttechnik.de
www.iwc-umwelttechnik.de
Impressum
Letzte Aktualisierung: 17.08.2016
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Allgemeine Lieferbedingungen
(Stand April 2007)
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1.
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen, soweit nicht im Einzelfall davon abweichende
Vereinbarungen getroffen werden.
2.
Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit
denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche
oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
3.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4.
Unsere Vertreter sind nicht bevollmächtigt, durch mündliche Erklärungen von
diesen Allgemeinen Lieferbedingungen, unseren Angeboten und
Auftragsbestätigungen abzuweichen.
§ 2 Vertragsschluss
1.
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in
Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte
Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann
entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt
werden.
3.
Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den
Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt
noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung
kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für
den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem
Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5.
Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der
Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den
vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
§ 3 Unterlagen
Wir behalten uns an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen
Informationen und Materialien körperlicher und unkörperlicher Art - auch in
elektronischer Form - Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten
nicht zugänglich gemacht werden.
Wir verpflichten uns umgekehrt, vom Kunden als vertraulich bezeichnete
Informationen und Unterlagen uns mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu
machen.
§ 4 Lieferzeit, Lieferverzögerung
1.
Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre
Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen
Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm
obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen
behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer
Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die
Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu
vertreten haben.
2.
Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung.
3.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem
Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist - außer bei berechtigter
Abnahmeverweigerung - der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung
der Abnahmebereitschaft.
4.
Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen
verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen
Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die
Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
5.
Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe
oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen,
zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem
Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
6.
Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die
gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Kunde kann
darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die
Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes
Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall,
so hat der Kunde den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu
zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen unsererseits. Im Übrigen gilt §10.
Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein
oder ist der Kunde für diese Umstände allein oder weit überwiegend
verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
7.
Gewährt der Kunde uns bei bestehendem Verzug - unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Ausnahmefälle - eine angemessene Frist zur Leistung und wird
die Frist nicht eingehalten, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften zum Rücktritt berechtigt.
8.
Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung über bestimmte Zeiten, zu denen die zu
liefernden Mengen zu liefern sind, sind wir berechtigt, nach sechs Monaten
ab Datum der Auftragsbestätigung unter Setzung einer angemessenen Frist, die
nicht unter 14 Tagen bestimmt werden darf, wahlweise Abnahme der noch nicht
abgerufenen Menge zu verlangen und diese in Rechnung zu stellen oder die
Lieferung abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von
20 % des Warenwertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen.
Uns bleibt es unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu
machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden als 20 %
nachzuweisen.
9.
Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach §10.
§ 5 Lieferumfang
Unsere vertraglichen Verpflichtungen beschränken sich auf den Verkauf der
vertraglich vereinbarten Liefergegenstände. Der Einbau von Betonteilen,
Verrohrungen etc. erfolgt durch vom Kunden zu beauftragende
Tiefbauunternehmen. Ist die Montage von uns gekauften Teilen, z.B.
Motoren etc. durch uns vereinbart worden, so erfolgt diese nur an einer
fertig versetzten Anlage. Damit dem Kunden keine unnötigen Mehrkosten
entstehen, ist die Montage erst nach Erfüllung dieser Vorbedingung
abzurufen.
Sind wir zusätzlich beauftragt, die Inbetriebnahme durchzuführen, umfasst
diese das Anschalten bis hin zur Überprüfung, ob sich alle Teile der Anlage
in Betrieb befinden. Die Inbetriebnahme darf erst angefordert werden, wenn
alle Versorgungsmedien zur Verfügung stehen. Kosten für Montage,
Inbetriebnahme, Einregulierungen und die Anfertigung von Schaltunterlagen
werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 6 Preis und Zahlung
1.
Die Preise sind bindend und gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk
einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung,
Transport und Entladung. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer
in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Die Preisangaben enthalten aber
in der Endpreisangabe, wenn der Kunde Verbraucher ist, den Preis inklusive
der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.
Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 8 Tagen den
Kaufpreis zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen des §4
Abs. 4 vorliegen, der Kunde also den Versand bzw. die Abnahme verzögert und
dies zu vertreten hat. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in
Zahlungsverzug.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über
dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über
dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns
vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.
Der Kunde kann sich mit einem kostenfreien Angebot über die anfallenden
An-, Abfahrtskosten bei einem Serviceeinsatz informieren.
§ 7 Gefahrübergang
1.
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt auf den Käufer über.
2.
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim
Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1.
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis
zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis
zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf
eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im
Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der
Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den
eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3 und 4
dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
5.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen
Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der
Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor,
die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug
gerät.
6.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im
Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht
gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum
im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen
verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 9 Haftung für Mängel
I. Sachmängel
1.
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach
unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir
sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art
der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem
Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei
Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem
Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde,
über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die
Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der
Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei
Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist
des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende
Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine
Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den
Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt
die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der
mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung
arglistig verursacht haben.
6.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist bei Sach- und Rechtsmängeln
ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die
Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen
wird gegenüber Unternehmern jede Haftung ausgeschlossen, gegenüber
Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung. Dies
gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat
(Ziff. 4 dieser Bestimmung).
7.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich
nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine
vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur
Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur
dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage
entgegensteht.
9.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
II. Rechtsmängel
1.
Führt die Benutzung der Ware zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten
oder Urheberrechten im Inland, werden wir auf unsere Kosten dem Kunden
grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder die Ware in
für den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die
Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.
Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener
Frist nicht möglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt
vom Vertrag zu.
Darüber hinaus werden wir den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
2.
Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen sind vorbehaltlich §10 für den
Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend.
Sie bestehen nur, wenn
- der Kunde uns unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder
Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,
- der Kunde uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten
Ansprüche unterstützt bzw. uns die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen
ermöglicht,
- uns alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen
vorbehalten bleiben,
- der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Kunden beruht und
- die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Kunde die
Ware eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise
verwendet hat.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
1.
Wenn die Ware durch unser Verschulden infolge unterlassener oder
fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten
Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher
Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des
Liefergegenstandes - vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann,
so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen des
§9 entsprechend und nachfolgend §10 Abs. 2.
2.
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften
wir - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender
Angestellter,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir
garantiert haben,
- bei Mängeln der Ware, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen-
oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch
bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter
Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen,
vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Diese Schadensersatzansprüche und solche, für die in diesen Bedingungen eine
Verweisung auf §10 erfolgt ist, verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung
der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden
vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- oder
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
§ 11 Datenschutz
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im
Zusammenhang mit diesen erhaltene Daten im Sinne des Datenschutzes zu
verarbeiten.
§ 12 Schlussbestimmungen
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe
gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat
oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
Diese Rechtswahl gilt auch dann, wenn unser Kunde seinen Sitz im Ausland
hat.
3.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst nahe kommt.
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